Barrierefrei parken und einkaufen in Frankreich

Parkverbotsschild mit Hinweis
„Wenn du meinen Parkplatz nimmst, dann nimm auch meine Behinderung“
Von unseren europäischen Nachbarn können wir wirklich lernen. Auch Frankreich, Italien und Polen haben kluge Ideen, um Barrieren im Alltag zu überwinden.

In diesem Jahr habe ich Urlaub in der Provence gemacht. Und was soll ich sagen, noch das entlegenste Bergdorf bietet einen blau grundierten Behinderten-Parkplatz. Aber „natürlich“ kämpfen auch die Franzosen mit uneinsichtigen Zeitgenossen, die diese Parkplätze unberechtigt blockieren. Die zugehörigen Parkverbot-Schilder werden also auch schon mal durch Hinweise auf hohe Strafzahlungen (150 Euro in einem Beispiel) ergänzt. Besonders gut hat mir das nebenstehende Kombi-Schild gefallen. Der Lions Club hat ein ergänzendes Schild gesponsert auf dem steht: Wenn du meinen Parkplatz nimmst, dann nimm auch meine Behinderung. Weiterlesen

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Inklusion: Pädagogen müssen den Weg kennen

In Oliver Sacks Autobiografie findet sich folgendes Zitat des russichen Psychologen Lew Wygotski (1896 – 1934):

Wenn ein blindes oder gehörloses Kind das gleiche Entwicklungsniveau erreicht, wie ein normales Kind, so hat das beeinträchtigte Kind dies auf eine andere Art, einem anderen Weg, mit anderen Mitteln erreicht. Für den Pädagogen ist es von großer Bedeutung, dass er die Besonderheit des Weges kennt, den entlang er das Kind führen muss. Der Schlüssel zur Originalität verwandelt das Minus des Handicaps in das Plus der Kompensation.

Zitiert nach Oliver Sacks: On The Move. Mein Leben. Reinbek, 2015, S. 308

Farbenblind am Laserdrucker

Im immer wieder lesenswerten Techniktagebuch berichtet Verenka am 18.09.2015 von Ihrem Vater und seinem neuen Laserdrucker. Ihr Vater kann das Papierfach nicht auf Din A4 einstellen. Nicht weil der Drucker von Samsung das nicht bietet, sondern weil er nicht barrierefrei ist: Der Einstellhebel für das Papierfach ist Minz-Grün und für den Rot-Grün blinden Vater von Verenka ist er von dem grauen Rest des Papierfaches einfach nicht zu unterscheiden; er kann ihn nicht sehen.

Das ist schon bemerkenswert: Ein Konzern wie Samsung wirft also ein Gerät auf den Markt, das von etwa 5 Prozent der Bevölkerung (überwiegend Männern) nicht barrierefrei eingerichtet werden kann.

Umfrage: Diskriminierung in Deutschland 2015

Noch bis zum 30. November 2015 können wir uns an einer bundes·weiten Online-Umfrage der Anti·diskriminierungs·­stelle des Bundes (ADS) beiteiligen. Unter dem Motto »Sie haben es erlebt? Berichten Sie davon!« soll Diskriminierung sichtbar gemacht werden.

    Umfrage zu Diskriminierung 2015

  • Es geht um diskriminierenden Erfahrungen, die Sie selbst gemacht oder von denen Sie erfahren haben.
  • Es geht um alle Lebens·bereiche (Schule, Arbeit, Versicherung, Öffentlicher Nah·verkehr).
  • Es geht um Diskriminierungen wegen des Lebens·alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Herkunft, der Religion oder Welt·an­schauung sowie der sexuellen Identität. Die sind nämlich alle nach dem Allgemeinen Gleich·be­handlungs·ge­setz (AGG) verboten.

Mehr zur Umfrage

» Direkt zum Frage·bogen

Mittelalterliche Kleinstaaterei behindert Inklusion

Die Bertelsmann-Stiftung hat gerade eine viel beachtete Studie zur Schul-Inklusion in den Bundesländern veröffentlich. Danach

  • erschweren verhindern die unterschiedlichen Förderpolitiken der Länder vergleichbare Chancen für alle Förderschüler in Deutschland,
  • nimmt die Chance auf Inklusion ab, je höher die Bildungsstufe ist und
  • geht die Exklusionsquote nur leicht zurück, weil bundesweit bei immer mehr Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird.

Zum ersten Punkt passt auch das Meinungsbild, das die Lausitzer Rundschau in anderem Zusammenhang gerade eingesammelt hat: Die Mehrheit der Lausitzer will ein einheitliches Bildungssystem. Ob das wohl in anderen Regionen anders aussieht?

Endlich: verständliche Erklärung zur Stärkung der SBV

Gerade erst wurde an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Forderungen von Nicht-­Regierungs-­Orga­nisa­tio­nen auch als solche erkennbar und nach­voll­zieh­bar sein müssen. Nun haben DGB, Sozial- und Behin­derten­ver­bände sowie die Behin­derten­beauf­tragte der Bundes­regier­ung ihre Vor­schläge für die kommende Reform der Schwer­behin­der­ten­ver­tre­tung (SBV) vor­ge­stellt. Neben erweiterten Rechten für die SBV – wie in der Kölner Erklärung der BbSD – wird eine höhere Aus­gleichs­ab­gabe für Unter­neh­men gefordert, die ihre Be­schäf­ti­gungs­pflicht für Menschen mit Be­hin­de­rung nicht erfüllen.

Für den Herbst plant die Bun­des­re­gie­rung eine Reform der Rechts­grund­lage der Schwer­behin­derten­ver­tre­tung. Und die gemeinsame Erklärung ist zumindest deutlich formuliert. Dass der DGB sprachlich patzt und in seiner Meldung „Behinderte“ schreibt, kann nur Kopf schüttelnd zur Kennt­nis genommen werden. Auch dass die Erklär­ung kein Datum trägt, zeigt, dass profes­sionel­le Öffent­lich­keits­arbeit ein hartes Brot ist. Aber immerhin: Die Erklärung ist ein Fortschritt.